Regelungen unserer Zusammenarbeit
Für uns zählen Begegnungen auf Augenhöhe, weder wollen wir von oben herab kommandiert werden (wir sind nicht weisungsgebunden) noch Dir unsere Vorstellungen überstülpen.
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Wir sehen uns als "professionelle Nichtwissende", wir lernen Deine Routinen, deine Umgebung und Abläufe erst kennen, daher wertschätzen wir Deine Geduld und offene Kommunikation.
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Wenn es "menschelt" kann es leicht einmal zu Missverständnissen oder dem einen oder anderen Konflikt kommen, lass uns auch hier offen miteinander kommunizieren.
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Wir sind sind sehr offen für Deine konstruktive
Kritik und gehen darauf ein.
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Wir verstehen uns NICHT als Reinigungskraft, welche das ganze Haus auf Vordermann bzw -frau bringt, bei kleinen Reinigungstätigkeiten stehen wir aber gerne zur Seite.
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Wir sind kein Escortservice, gerne begleiten wir Dich zu kulturellen Veranstaltungen oder Freizeitaktivitäten, dies jedoch rein als Assistenz.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Focus:Leben - Assistenz, Betreuung und psychosoziale Beratung auf Augenhöhe
Stand: 01. Juli 2026
1. Allgemeines
Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf die jeweiligen Rechte und Pflichten zwischen dem Dienstleister (Foocus:Leben) und dem Auftraggeber (= Klient, Angehörige, Erwachsenenvertretung, etc.) und regeln die Erbringung und Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen zwischen den Vertragspartnern.
Der Dienstleister leistet ausschließlich zu diesen AGB. Eventuell mögliche AGB des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sie diesen AGB nicht widersprechen oder eine entsprechende Regelung in diesen AGB nicht enthalten ist.
Mündliche Nebenabsprachen zwischen den Vertragsparteien gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder eventuelle Zusatzvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen der Kenntnis und dem Einverständnis beider Vertragsparteien, sowie der Schriftform. Der mündliche Verzicht auf die Schriftform wird einvernehmlich ausgeschlossen. Ein elektronischer Vertragsabschluss per e-mail genügt dem vereinbarten Schriftformgebot.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
Die gegenständlichen AGB gelten auch für Nichtkunden von Focus:Leben.
Der Geschäftszweig von Focus:Leben wird wie folgt näher festgelegt:
Personenbetreuung, Assistenz und psychosoziale Beratung. Eine Kooperation von Ines Rauter und Ngoc Phuong Nguyen.
2. Gültigkeit
Vor dem Zustandekommen jeder Geschäftsbeziehung (wie Verträgen, Rechnungen, etc.) müssen die vorliegenden AGB vom Dienstleister und dem Auftraggeber akzeptiert werden.
Die AGB können vom Dienstleister jederzeit angepasst bzw. geändert werden und sind ab dem Zeitpunkt des angegebenen Erscheinungsdatums gültig. Änderungen an älteren Versionen der AGB, werden betreffenden Auftraggebern schriftlich vom Dienstleister zur Kenntnis gebracht.
3. Urheberrechtliche Bestimmungen
Alle Inhalte der Website www.focusleben.at (wie z.B. Konzept, Ideen, Texte, Bilder, etc…) sind geistiges Eigentum von Focus:Leben. Die Verletzung dieser Urheberrechte (wie etwa der Verwendung von Inhalten für private oder geschäftliche Zwecke) zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei volle Genugtuung zu leisten ist.
Für alle auf www.focusleben.at zur Verfügung gestellten Verlinkungen (z.B. Websites oder Dokumente), sowie deren Inhalten, übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung und ist demnach dafür nicht haftbar zu machen.
4. Vermittlung und Voraussetzungen
Der Dienstleister vermittelt selbständige Betreuungskräfte (Personenbetreuer*innen) an Privathaushalte, bzw. betreuungsbedürftige Menschen zu Hause. Diese Vermittlung erfolgt ausschließlich nach Vorliegen aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Personenbetreuung.
Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes der Personenbetreuung sind:
-
die Vollendung des 18. Lebensjahres,
-
Staatsangehörigkeit zu einem EU-/EWR-Mitgliedstaat/der Schweiz - oder Vorhandensein eines Aufenthaltstitels
-
Unbescholtenheit – bestätigt durch eine in Österreich gültige polizeiliche Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate).
Weiters:
-
Gültiger Reisepass oder Personalausweis
-
Geburtsurkunde
-
Staatsbürgerschaftsnachweis
-
Nachweis einer geeigneten Fachausbildung (z.B. einer Berufsausbildung, äquivalent zu einer in Österreich gültigen Legitimation als diplomierte Pflegefachkraft, Pflegehilfe oder Heimhilfe)
-
Meldebestätigung über den österreichischen Wohnsitz und Gewerberechtigung
-
Kenntnisse über rechtliche Grundlagen in der Personenbetreuung
5. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unseres Angebotes:
-
Die Bereitschaft fremde Hilfe anzunehmen muss vorhanden sein.
-
Telefonische Erreichbarkeit.
-
Bereitschaft zu gegenseitigem Respekt.
-
Geduld in der Einarbeitungsphase.
-
Einhaltung aller Rahmenbedingungen und Freizeitregelungen
-
Widrigenfalls behält sich der Dienstleister Konsequenzen vor (wie unter Punkt 8 beschrieben).
6. Erstgespräch / Bedarfsanalyse
Der Dienstleister verpflichtet sich vor der Vertragsunterzeichnung, für den Fall des Zustandekommens einer dauerhaften Geschäftsbeziehung (d.h. ab Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages sowie des Betreuungsvertrags über die Leistungen in der Personenbetreuung lt. §159 GewO), zu einer Bedarfsanalyse und einem Erstgespräch in dem die Rahmenbestimmungen für die Zusammenarbeit, sowie die Kosten geklärt werden.
7. Vertragsbeginn
Mit dem Datum der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags über die Leistungen in der Personenbetreuung lt. §159 GewO, tritt der Vertrag in Kraft und ist (sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde) auf unbestimmte Zeit gültig.
8. Kündigung / Beendigung des Vertrags
Der Vertrag kann vom Auftraggeber und dem Dienstleister unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
Der Vertrag kann vom Dienstleister unter folgenden Voraussetzungen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden und der Dienstleister kann je nach Höhe des Schadens ggf. Anzeige erstatten:
-
Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Regelungen für eine Zusammenarbeit bzw. der Voraussetzungen unter Punkt 5.
-
Bei Auftreten von Umständen die eine physische oder psychische Gesundheitsgefährdung der Betreuungskräfte nach sich ziehen können.
-
Bei Verweigerung zur Zusammenarbeit mit den Personenbetreuerinnen oder Verweigerung der Aufrechterhaltung von Voraussetzungen für die Betreuung von Seiten der pflegebedürftigen Person oder deren Angehöriger.
-
Wenn dringend nötige pflegerische, oder medizinische Empfehlungen, trotz wiederholter Aufforderung, von Seiten der pflegebedürftigen Person oder deren Angehöriger unterbleiben oder abgelehnt werden.
-
Bei Verletzung der Intimsphäre der Betreuungskräfte durch die Kund:innen oder deren Angehörige.
-
Wenn Leistungen von den Betreuungskräften von Seiten der pflegebedürftigen Person oder deren Angehöriger verlangt werden, zu denen die Betreuungskräfte nicht berechtigt sind, oder wenn Leistungen verlangt werden, die über die Vereinbarungen im Betreuungsvertrag über die Leistungen in der Personenbetreuung lt. §159 GewO, hinausgehen.
-
Bei Nicht-Bezahlung des Entgelts, oder anhaltender schlechter Zahlungsmoral trotz mehrfacher Erinnerung.
Sonstige Beendigung des Vertrages:
-
Bei Tod der betreuungsbedürftigen Person
-
Bei dauerhafter Übersiedlung der pflegebedürftigen Person in stationäre Pflege.
9. Pflichten des Dienstleisters (Qualitätssicherung)
Der Dienstleister verpflichtet sich zu einer schriftlichen Dokumentation der Betreuungsdienste, welche von Kund:innen eingesehen werden kann.
Der Dienstleister verpflichtet sich zu verlässlicher telefonischer bzw. schriftlicher Erreichbarkeit.
10. Haftung
Der Auftraggeber wird informiert und nimmt zur Kenntnis, dass die Betreuungskräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Personenbetreuung sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich ein selbstständiger Gewerbebetrieb (Gewerbe der Personenbetreuung gemäß § 159 GewO) mit einer in Österreich gültigen Gewerbebefugnis sind, und demnach nach geltendem Recht eigenverantwortlich handeln. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ein Schadenersatzanspruch ist bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, schriftlich geltend zu machen.
11. Sonstiges
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit über alle mit dieser Vertragssituation bekannt gewordenen Angelegenheiten.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich bereit, dass angegebene Daten zum Zwecke der Gewährleistung einer guten Betreuung durch den Dienstleister übermittelt werden dürfen (z.B. an Ärzte, Angehörige interdisziplinärer Gesundheitsberufe, Förderstellen, o.ä.).
Der Auftraggeber verpflichtet sich den Ruf des Dienstleisters nicht zu schädigen, oder in Zweifel zu ziehen. Widrigenfalls akzeptieret der Auftraggeber Konsequenzen die sich aus Punkt 8 dieser AGB ergeben.
Sollte sich ein Vertragspartner nicht an die Inhalte dieser AGB oder des Vertrags halten, oder diese nachträglich in Frage stellen, zieht dies bei schweren, oder anhaltenden Problemen eine Auflösung des Vertrags und Konsequenzen (wie unter Punkt 8 beschrieben) nach sich.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Graz. Es gilt österreichisches Recht.